Die Fertigstellung der neuen
CB-Funk-Allgemeinzuteilung verzögert sich offenbar.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hätte die neue Allgemeinzuteilung spätestens bis Ende dieses Jahres veröffentlichen müssen, weil die bestehende CB-Funk-Allgemeinzuteilung am 31.12.2015 außer Kraft getreten wäre.
Stattdessen hat die Behörde nun mit Verfügung 64/2015 die Gültigkeit der bestehenden CB-Funk-Allgemeinzuteilung bis zum 31. März 2016 verlängert.