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  BNetzA veröffentlicht Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung
Funk News   BNetzA veröffentlicht Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung
28.10.2015 von 13HN3010 Beetlejuice

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Oktober 2015 in ihrem Amtsblatt Nr. 20 den Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung veröffentlicht.

Im Vergleich zur bisherigen Allgemeinzuteilung enthält der Entwurf nur wenige Änderungen:


  • Die Kanäle 40 und 41 sind künftig nicht mehr für die Übertragung von Daten, sondern für die Sprachübertragung über "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen" (also z.B. CB-Gateways) vorgesehen.

  • Bei Beginn einer Verbindung über eine "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlage" müssen die Daten des Verantwortlichen (Erreichbarkeit, Name und Anschrift) übermittelt werden. Die bisherige Regelung, dass statt der Adressnennung eine von der BNetzA vergebene Kennung übermittelt werden kann, ist im Entwurf ersatzlos entfallen.


  • Sprachübertragung über "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen" ist nur in den Sendearten F3E/G3E gestattet. Der Entwurf sieht vor, dass der Sender einer solchen Funkanlage "seine Aussendung spätestens zwei Sekunden nach dem Ende der übertragenen Aussendung" beenden soll.

  • Datenübertragung ist unbhängig von der Sendeart nur mit einer max. Strahlungsleistung von 4 Watt ERP zulässig.

Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.

Die neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten und bis Ende 2025 befristet sein. Die Gültigkeit der bisherigen Allgemeinzuteilung läuft Ende dieses Jahres aus.


Interessierte Funkfreunde haben die Möglichkeit, den Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung zu kommentieren. Kommentare können per E-Mail als Word- oder PDF-Dokument mit dem Betreff 225-9 CB-Funk" an referat225@bnetza.de oder in Papierform an die Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 5122 Mainz geschickt werden. Einsendeschluss ist der 30. November 2015.

Die BNetzA beabsichtigt, die Kommentare im Original auf ihrer Website zu veröffentlichen. Deshalb muss bei der Einreichung von Kommentaren das Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt werden.

Quelle www.Funkmagazin.de


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