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Donnerstag, 28. März 2024
Funk News » Freigabe von AM/SSB in Österreich dauert noch...
Funk News

Freigabe von AM/SSB in Österreich dauert noch...
08.07.2012 - 02:09 von 13HN3010 Beetlejuice


In Östereich wird die Freigabe von AM und SSB im CB-Funk noch auf sich warten lassen. Das geht aus einer Auskunft hervor, die das österreichische "Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie" (BMVIT) einem CB-Funker auf Anfrage erteilte.

Nach Angaben des BMVIT findet in der österreichischen Fernmeldeverwaltung derzeit "eine Reihe von Umsetzungsaktivitäten im Funkwesen" statt. Dies habe hauptsächlich mit den Ergebnissen der letzten Weltfunkkonferenz und Entscheidungen der Europäischen Kommission zu tun. Im Rahmen dieser Aktivitäten, in die auch der CB-Funk eingebunden ist, müssen die Frequenznutzungsverordnung (FNV), die Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung (FSBV) und die Verordnung, mit der "Generelle Bewilligungen" erteilt werden, geändert werden. Aufgrund der "verfügbaren Ressourcen" könne dies noch "mehrere Monate" in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich - so heißt es in der Auskunft des Ministeriums - sei aber geplant, die "CEPT/ECC-Entscheidung (...) auch in Österreich umzusetzen".

In der CEPT/ECC-Entscheidung sind u.a. die Modulationsarten AM, FM und SSB mit Sendeleistungen von 4 Watt (AM/FM) bzw. 12 Watt (SSB) als europäischer "CB-Standard" festgelegt. Die Entscheidung trat am 24. Juni 2011 in Kraft und sollte nach dem Wunsch der CEPT in deren Mitgliedsländern bis zum 1. Oktober 2011 in nationales Recht umgesetzt werden (das Funkmagazin berichtete).

Im deutschsprachigen Raum erfolgte die Umsetzung in der Schweiz pünktlich am 1. Oktober 2011, in Deutschland am 7. Dezember 2011.

Die österreichische Fernmeldeverwaltung hat den CB-Funk bisher äußert restriktiv gehandhabt. Die dort betriebenen CB-Funkgeräte dürfen nur 40 Kanäle ausschließlich in der Modulationsart FM aufweisen (gemäß der alten "CEPT-Norm"). Selbst der Betrieb von Geräten mit umschaltbaren "Ländernormen" ist in Österreich verboten.

- wolf -



© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Funk News » "Grecom PSR-120E": Neuer Funkscanner mit "Europa-Programmierung"
Funk News

"Grecom PSR-120E": Neuer Funkscanner mit "Europa-Programmierung"
04.07.2012 - 02:06 von 13HN3010 Beetlejuice


Die Firma "General Research of Electronics" (kurz: "GRE") will ihren Funkscanner "Grecom PSR-120" künftig auch in einer speziellen europäischen Version anbieten.

Diese Europa-Version - sie trägt die Zusatzbezeichnung "E" - verfügt über umschaltbare "Bandpläne" für drei europäische Regionen (darunter auch für Deutschland). In diesen "Bandplänen" ist abgespeichert, welche Frequenzraster und Modulationsarten in den jeweiligen Regionen den verschiedenen Frequenzbereichen zugeordnet sind.

Der "PSR-120E" umfasst die Frequenzbereiche 25 bis 174 MHz und 380 bis 512 MHz und verfügt über 300 Speicherplätze. Die in der "internationalen" Version des Geräts vorhandenen Frequenzbereiche im 800-, 900- und 1200-MHZ-Bereich sind in der Europa-Version offenbar nicht vorhanden.

Zum leichteren Auffinden der gewünschten Funkanwendung sind beim "PSR-120E" bereits fünf Suchlaufbereiche voreingestellt, und zwar für VHF-Flugfunk, Amateurfunk, UKW-Seefunk, CB-Funk und PMR446. Außerdem besitzt das Gerät eine Funktion namens "Spectrum Sweeper" zum schnellen Auffinden von Signalen im Nahbereich über den gesamten Frequenzbereich.

Als technische Besonderheit verfügt der "PSR-120E" über eine Kombibuchse, die wahlweise als ZF-Ausgang oder für die Programmierung per PC genutzt werden kann.

Die Firma GRE ist vor allem in den USA bekannt und bietet dort unter der Marke "Grecom" Scanner im unteren bis mittleren Preissegment an. Darüber hinaus produziert GRE auch für andere Scanner-Anbieter Geräte unter deren Markennamen. Die Firma hat ihren Stammsitz in Japan; die Scanner werden aus Kostengründen in China hergestellt.

Der "PRS-120E" wird nach Angaben des Funkgeräte-Händlers Thiecom voraussichtlich ab Oktober/November 2012 lieferbar sein. Als Preis nennt Thiecom derzeit 119 Euro (Stand: Anfang Juli 2012).

Weitere Informationen zum "PRS-120E" sind im Internet unter www.thiecom.de/psr120e.htm zu finden.

- wolf -



© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Funk News » Bundesnetzagentur: Keine Bedenken gegen "Freenet"-Gateways...
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Bundesnetzagentur: Keine Bedenken gegen "Freenet"-Gateways...
14.09.2008 - 21:17 von 13HN3010 Beetlejuice


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat offenbar keine Bedenken gegen den Betrieb von "Freenet"-Gateways, sofern die Funkgeräte technisch nicht verändert werden und keine Daueraussendungen produziert werden.



Ein Hobbyfunker aus Hessen
hatte am 4. August 2008 folgende Anfrage an die Bundesnetzagentur
geschickt (Zitat):




Sehr geehrte Damen
und Herren,


ist ein
Gatewaybetrieb mit Freenetgeräten (149mHz) in Deutschland
erlaubt. Der Betrieb von Gateways mit PMR und CB-Geräten ist
ja erlaubt, nur bei dem Freenetbereich ist mir die lage
unklar.


Ich bitte Sie mir
diesbezüglich eine verbindliche auskunft zu geben - Danke.


Mit freundlichen
Grüßen

xxxxxxxxxx

(Zitatende)




Er erhielt daraufhin nach
eigenen Angaben am 8. August 2008 folgende Anwort (Zitat):




Sehr geehrter Herr
xxxxxxxxxx,


vielen Dank für Ihre
mail.


Wenn nach Ihrer
Ansicht ein "Gatewaybetrieb" von PMR- und CB-
Funkgeräten erlaubt ist, sehe ich keinen Grund, warum der
Gleiche Betrieb nicht auch mit dem Kurzstreckenfunk 149 MHz
erlaubt sein sollte.


Die
Frequenznutzungsbestimmungen der entsprechenden
Allgemeinzuteilungen von Frequenzen regeln die betrieblichen
und technischen Eigenschaften der Funkübertragungsstrecke,
also den Bereich zwischen Sender und Empfänger.


Werden Funkanlagen
über eine niederfrequente Schnittstelle, beispielsweise
Mikrofon- oder Kopfhörerbuchsen, mittels einer speziellen
Software an ein anderes Übertragungsmedium, z.B. das
Internet, angeschlossen, so ist dies nicht Gegenstand der
Frequenzregulierung.


Davon unbenommen
bleibt selbstverständlich, dass die Funkgeräte nicht
derartig verändert werden dürfen, dass die
Herstellerkonformitätserklärung unwirksam wird, oder durch
unsachgemäße Handhabung bzw. technische Fehler
bestimmungswidrige funktechnische Ereignisse, wie z.B.
Daueraussendungen, produziert werden.


Mit freundlichen
Grüßen

Im Auftrag

xxxxxxxxxx, Bundesnetzagentur 225-8

(Zitatende - Die
beteiligten Personen sind der Redaktion bekannt.)




Die Bundesnetzagentur
vertritt damit offensichtlich eine andere Rechtsauffassung als
die (ihr untergeordnete) Außenstelle Mülheim. Die Außenstelle
hatte bei der Überprüfung eines Gateways die Meinung vertreten,
dass der Betrieb eines "Freenet"-Gerätes als
HF-Gateway der "Freenet"-Allgemeinzuteilung
widersprechen würde (das Funkmagazin
berichtete).



- wolf - www.funkmagazin.de

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Funk News » BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig
Funk News

BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig
13.09.2008 - 21:13 von 13HN3010 Beetlejuice


Die BNetzA-Außenstelle Mülheim vertritt die Auffassung, dass der Betrieb eines "Freenet"-Funkgeräts als
HF-Gateway in einem
Sprachfunknetzwerk nicht zulässig
sei.



Mitarbeiter der Behörde
hatten im August dieses Jahres das "Freenet"-Gateway
eines Hobbyfunkers in Nordrhein-Westfalen überprüft. Neben
einer angeblich zu hohen Sendeleistung und der Verwendung einer
externen Antenne beanstandeten die Behördenmitarbeiter, dass ein
"Freenet"-Gerät - in diesem Falle ein
"Stabo Freetalk 2" - als "Gateway
mit Internetanbindung" betrieben wurde.



In der schriftlichen
Begründung der BNetzA-Außenstelle heißt es dazu u.a. (Zitat):




"Die Verbindung
der Funkanlage mit dem Internet und der Betrieb als
sogenannter Gateway widerspricht der Allgemeinzuteilung, die
lediglich eine Verwendung als Handsprechfunkgerät über
kurze Entfernungen gestattet."
(Zitatende)




Die Behörde leitete
daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.



- wolf -



Nachtrag vom 14.09.2008:

Offenbar vertritt die Bundesnetzagentur in Mainz eine andere
Rechtsauffassung als ihre Außenstelle Mülheim. Die BNetzA Mainz
teilte einem Funker auf Anfrage mit, dass sie keinen Grund sehe,
warum Gateway-Betrieb mit "Freenet"-Geräten nicht
erlaubt sein solle.

Siehe dazu unsere Meldung
"Bundesnetzagentur:
Keine Bedenken gegen 'Freenet'-Gateways..."



Anmerkung: Im Gegensatz
zum CB-Funk ist in der
Frequenzzuteilung für
das "Freenet"
keine
Regelung enthalten, die die Nutzung eines
"Freenet"-Geräts als HF-Gateway ausdrücklich
verbietet oder von besonderen Bedingungen abhängig macht.



 

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