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Freitag, 29. März 2024
Funk News » Modell-"Späh-Panzer" im Visier der Bundesnetzagentur...
Funk News

Modell-"Späh-Panzer" im Visier der Bundesnetzagentur...
18.12.2017 - 21:00 von 13HN3010 Beetlejuice


Modell-"Späh-Panzer" im Visier der Bundesnetzagentur...

Ins Visier der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist der Käufer eines funkferngesteuerten Modell-"Panzers" mit integrierter Kamera geraten.

Das panzerähnliche Modellfahrzeug aus chinesischer Produktion verfügt über eine VGA-Kamera, die Bilder und Videos speichern und auch als Livestream übertragen kann. Die Anbindung und Steuerung erfolgt über WLan mittels einer Smartphone-App. Die Kamera-Funktion ist auf den ersten Blick nicht erkennbar.

Die BNetzA vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem Modell um ein unerlaubtes
"getarntes" Abhör- bzw. Aufnahmegerät gemäß
§ 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darstellt, dessen Besitz bereits verboten ist.

Einer Meldung der "Freien Presse" zufolge hatte ein Mann aus Hoyerswerda (Sachsen) das Modell über einen Amazon-Händler erworben. Mitte August erhielt der Betroffene ein Schreiben der BNetzA, in dem er u.a. aufgefordert wurde, das Modell zu vernichten und die Vernichtung nachzuweisen. Der Mann teilte der
Behörde daraufhin per E-Mail mit, dass er das Modell bereits entsorgt habe, weil es seinen Ansprüchen nicht genügte. Er sah die Sache damit als erledigt an.

Die BNetzA gab sich damit nicht zufrieden und leitete den Fall offenbar an die Staatsanwaltschaft weiter. (Verstöße gegen $ 90 TKG stellen Straftaten dar, nicht "nur" Ordnungswidrigkeiten.) Mitte November wurde der Betroffene zur Vernehmung auf die örtliche Polizeidienststelle vorgeladen. Dort versicherte er erneut, dass er das beanstandete Modell nicht mehr besitzt.

Die BNetzA erklärte dazu, dass man sich mit einer einfachen Erklärung, ein beanstandetes Gerät sei vernichtet worden, nicht zufrieden gebe. Man erwarte
einen schriftlichen
Vernichtungsnachweis oder ein Foto, auf dem die Zerstörung des Geräts und dessen Funktionsunfähigkeit eindeutig zu erkennen ist.

Ein vom Funkmagazin befragter Anwalt erklärte, der Fall werde sich vermutlich "totlaufen".

Es handelt sich nicht um die ersten Aktionen dieser Art in diesem Jahr. Bekannt geworden sind Aktionen gegen die Spielzeugpuppe
"Cayla"
im Februar und gegen "Kinderuhren mit Abhörfunktion" im November (das Funkmagazin berichtete in beiden Fällen).

Bemerkenswert ist, dass sich die BNetzA jetzt nicht damit begnügt hat, Händler-Angebote zu löschen, sondern sich offensichtlich auch in den Besitz der Kundendaten gebracht hat und den Käufer des Gerätes verfolgt. Im Fall der Puppe "Cayla" hatte die Behörde noch verlautbaren lassen, dass sie Käufer nicht ermitteln und nicht verfolgen werde.

Die Grenzen, ab wann es sich bei einem Gerät um ein verbotenes Abhör- bzw. Aufnahmegerät handelt, sind fließend und im Einzelfall durchaus umstritten.
Eine Auflistung von Produktkategorien, die nach Auffassung der Bundesnetzagentur unter das Besitzverbot gem. § 90 TKG fallen, hat die Behörde
unter http://t1p.de/cqsd veröffentlicht.

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Funk News » DARC-Referat für Frequenzmanagement informiert
Funk News

DARC-Referat für Frequenzmanagement informiert
18.12.2017 - 20:50 von 13HN3010 Beetlejuice


DARC-Referat für Frequenzmanagement informiertDas DARC-Referat für Frequenzmanagement informiert heute in einer Newsmeldung auf der DARC-Webseite über eine Änderung, die speziell für Newcomer interessant sein dürfte:
Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E.

Den Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E wird der Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen ermöglicht. Dies betrifft die Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz.
Damit ist es ihnen möglich, auch z.B. das Hamnet zu nutzen, was ja zurzeit hauptsächlich auf Frequenzen im 13-cm- bzw. im 6-cm-Band arbeitet. Die maximal zulässige Sendeleistung beträgt 5 Watt PEP.

Diese Duldungsregelung gilt ab sofort befristet bis zum 31. Dezember 2018.
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Funk News » DARC/RTA: Einführung einer ELL "auf unbestimmte Zeit vertagt
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DARC/RTA: Einführung einer ELL "auf unbestimmte Zeit vertagt
11.12.2017 - 22:20 von 13HN3010 Beetlejuice


DARC/RTA: Einführung einer ELL "auf unbestimmte Zeit vertagt

Der DARC hat am 6. Dezember 2017 in einer "Vorstandsinformation" bekanntgegeben, dass "die Diskussion über die Einführung einer weiteren Lizenzklasse (...) auf unbestimmte Zeit vertagt" wurde. Dies sei während eines Treffens von RTA-Vertretern mit Herrn Wilhelm (BNetzA) am 24. November 2017 besprochen worden.

Nach Darstellung des DARC könne nicht ausgeschlossen werden, "dass mit einer solchen Einführung das Selbstbauprivileg der Funkamateure eingeschränkt werden könnte". Dazu wäre zwingend eine Änderung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) erforderlich. Eine Änderung des AFuG könne aber "innerhalb absehbarer Zeit nicht passieren".
(Anmerkung der FM-Red.: Eine Einschränkung des "Selbstbaurechts" ist nicht zwingend Voraussetzung für die Einführung einer ELL. Die Einteilung der verschiedenen Arten von Amateurfunkzeugnissen und die inhaltlichen Anforderungen der fachlichen Prüfung sind nicht im Amateurfunk gesetz festgelegt, sondern sie werden aufgrund
§ 4 Abs. 1 AFuG ) von der Verwaltung (BMVI) selbst in Form der Amateurfunk verordnung festgelegt. Eine Änderung des Amateurfunkgesetzes ist dazu nicht erforderlich.)


Bei der besagten "weiteren Lizenzklasse" handelt es sich um die "Entry Level License" (ELL), umgangssprachlich auch "Klasse K" genannt. Eine solche Amateurfunk-Einsteiger-Lizenzklasse unterhalb der bestehenden "Novice"-Klasse (in DL: Klasse E) wurde im Oktober 2006 von ECC/CEPT im sog. "ECC Report 89" vorgeschlagen und steht seit Jahren auf der "Wunschliste" des DARC bzw. RTA.


Der DARC beruft sich dabei auf eine Umfrage auf Distriktsebene zur Einführung einer ELL aus dem Jahre 2009. Nach Angaben des Vereins hatten damals von 24 DARC-Distrikten 19 Distrikte für die Einführung einer ELL gestimmt. Der DARC schloss daraus, dass 86 % seiner Mitglieder der Forderung nach Einführung einer solchen Einsteigerlizenz zugestimmt hätten.

Die RTA-Mitgliedsvereinigungen AGAF, AGCW-DL, AMSAT-DL, DIG und FFR sprachen sich sich seinerzeit gegen die Einführung einer ELL aus. Sie begründeten dies in einem ausführlichen "Minderheitenvotum" in dem auch die Vorgeschichte der ELL ausführlich dargestellt wird.


Das "Minderheitenvotum" kann im Internet unter www.proamateurfunk.de/Minderheitenvotum_ELL.pdf heruntergeladen werden.

Über weitere Ergebnisse des Gesprächs am 24. November hüllt sich der DARC weitgehend in Schweigen. In der "Vorstandsinformation" des Vereins heißt es dazu lediglich, über "viele andere Punkte" sei "Einigkeit erzielt" worden, Herr Wilhelm (BNetzA) wolle "entsprechend tätig werden" und für Anfang des kommenden Jahres seien "weitere Gespräche (zum Beispiel auch über das Thema Remote-Stationen) geplant". Der RTA-Vorstand wolle "auch auf der nächsten RTA-Sitzung über weitere Details berichten".


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Funk News » "Runder Tisch CB-Funk": Altes Projekt soll wieder aufleben
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"Runder Tisch CB-Funk": Altes Projekt soll wieder aufleben
10.11.2017 - 13:24 von 13HN3010 Beetlejuice


"Runder Tisch CB-Funk": Altes Projekt soll wieder aufleben

Der Funk-Fachautor Henning Gajek hat die Website des "Runden Tisches CB-Funk" (RTCB) unter www.rtcb.de wieder aktiviert. Damit soll der Versuch unternommen werden, den RTCB wieder aufleben zu lassen.


Der "Runde Tisch CB-Funk" ist ein Projekt, das im Jahre 2005 von Henning Gajek ins Leben gerufen wurde. Ziel war es, ein niederschwelliges Angebot zu schaffen, das Funkfreunden die Möglichkeit bietet, Ideen und Wünsche einzubringen, daraus ein tragfähiges Konzept für Verbesserungen im Jedermann-Funk zu entwickeln und damit als Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Hersteller zu dienen.

Zwischen den Jahren 2005 und 2007 gab es fünf Treffen des RTCB. Leider wurden dessen Bestrebungen damals übertönt von Auseinandersetzungen unter konkurrierenden CB-"Dachverbänden", die heute nicht mehr bestehen bzw. die keinen Einfluss mehr haben.


Politik, Verwaltung und Hersteller haben stets zu verstehen gegeben, dass sie an Vereinsstreitereien kein Interesse haben und dass man ihnen Verbesserungsvorschläge für den Jedermann-Funk - sofern solche bestehen - in konzentrierter Form vorlegen möge.

Seit 2007 "ruht" die Arbeit des RTCB. Nach nunmehr zehn Jahren spielen die einstigen CB-Vereinsstreitereien keine Rolle mehr. Das Problem, dass Politk, Verwaltung und Hersteller keinen zentralen Ansprechpartner in Sachen "Jedermannfunk" haben, besteht jedoch nach wie vor. Deshalb gibt es jetzt Überlegungen, den RTCB "wieder aufleben" zu lassen.


Am Konzept des RTCB hat sich nichts geändert: Der RTCB ist kein Verein; es gibt keine Mitgliedschaft und keine unnötigen Regularien. Jedermann kann mitmachen; es sollte bei den Teilnehmern lediglich die Bereitschaft bestehen, nicht nur auf eigenen Vorstellungen zu beharren, sondern gemeinsam an praktikablen Kompromissen mitzuwirken.

Weitere Informationen zum RTCB gibt es auf www.rtcb.de/leitseite.htm Für Diskussionen steht das Forum www.cb-lounge.de zur Verfügung. Daneben existiert unter
http://t1p.de/i2tp eine Yahoo-Group zum RTCB, deren Inhalte wegen der ungewissen Zukunft von Yahoo teilweise auf www.cb-lounge.de übertragen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
Quelle: www.funkmagazin.de

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Funk News » DARC-Vorstandsmitglied plädiert für drei AFu-Lizenzklassen
Funk News

DARC-Vorstandsmitglied plädiert für drei AFu-Lizenzklassen
04.11.2017 - 19:02 von 13HN3010 Beetlejuice


DARC-Vorstandsmitglied plädiert für drei AFu-Lizenzklassen

Das DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner, DL3MBG, hat sich in einem Kurzinterview in der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL" für die Einführung eines dreistufigen Amateurfunk-Lizenzsystems in Deutschland ausgesprochen.

Die "CQ DL" berichtete über die im November 2017 anstehenden Vorstandswahlen des DARC und befragte dazu die Kandidaten. Auf die Frage "Welche Themen haben für Dich oberste Priorität?" antwortete Entsfellner:

"Ein EMVG, das Rundfunk- und Amateurfunkdienst nicht benachteiligt, so wie es derzeit der Fall ist. Aber auch die Einführung einer dreistufigen Amateurfunkgenehmigung, wie es sie vor vielen Jahren schon mal gab, nach US-Vorbild.
"
(Fettung durch uns -Red.)

Das US-amerikanische Lizenzklassensystem umfasst drei Klassen:
"Technician Class" (entspricht etwa einer Einsteigerklasse gemäß
ECC Report 89 unterhalb der deutschen Klasse E);
"General Class" (entspricht etwa der deutschen Klasse E);
"Amateur Extra Class" (entspricht etwa der deutschen Klasse A).

Christian Entsfellner ist auch 1. Vorsitzender des vom DARC dominierten
"Runden Tisches Amateurfunk"
(RTA), der sich als Ansprechpartner in Sachen Amateurfunk gegenüber Politik und Verwaltung versteht.

Berichten in der Fachpresse zufolge wurde im Juni 2016 auf der HAM RADIO über die Schaffung neuer Amateurfunkvorschriften diskutiert. Damals hieß es, der RTA strebe u.a. "mehr Liberalität, (...) mehr Selbstverwaltung sowie eine dreiklassige Lizenzstruktur gemäß der CEPT-Regelung" an (das Funkmagazin berichtete ).


Man habe - so hieß es damals weiter - eine zeitlang geplant, das Verfahren im Sommer 2017 abzuschließen. Leider habe es krankheitsbedingte Verzögerungen gegeben, man hoffe aber trotzdem, den Terminplan einzuhalten zu können.

Über den weiteren Fortgang dieser Aktivitäten gibt es seitdem keine Informationen.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Funk News » CQWW-Contest, SSB-Teil, am 28. und 29. Oktober
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CQWW-Contest, SSB-Teil, am 28. und 29. Oktober
27.10.2017 - 21:16 von 13HN3010 Beetlejuice


CQWW-Contest, SSB-Teil, am 28. und 29. Oktober

CQWW-Contest, SSB-Teil, am 28. und 29. Oktober


Der SSB-Teil des alljährlich von der US-Zeitschrift "CQ" veranstalteten WWDX-Contests findet am 28. und 29. Oktober statt – auf den fünf klassischen KW-Bändern sowie auf 160 m. Hierfür gibt es viele Ankündigungen von DXpeditionen, siehe im auch über den Online-Shop lieferbaren
FA 11/2017, S. 1088 f.


Bitte beachten Sie ferner hier unsere Rubrik "
Aktuelle DXpeditionen".


Der Contest ist sogar für Gelegenheits-DXer eine gute Möglichkeit, Bandpunkte zu sammeln. Als Contest-
Exchange
ist außer dem Rapport die CQ-Zone anzugeben, für uns also 14. Ein Log einzuschicken ist nicht Pflicht, gehört aber bei mehr als 10...20 QSOs zum guten Ton.


Die Ausbreitungsbedingungen lassen sich recht gut dem rechts unten stehenden Kasten KW/UKW-Ausbreitung
entnehmen. Sollte die Vorhersage älter als zwei Stunden sein (siehe Datum und Zeit in GMT, gleichbedeutend mit UTC), aktualisieren Sie bitte Ihre Browser-Anzeige.


Ein Highlight dürfte die
Station A44A vom Hautquartier der Royal Omani Amateur Radio Society sein – hier sind Youngsters on the air! Im Rahmen des YCP (Youth Contesting Program) sind u. a.
Philipp, DK6SP, und
Florian, OE3FTA, mit von der Partie. Vor und nach dem Contest wollen beide unter A47RS Betrieb auf den KW-Bändern in CW und SSB machen.

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